Gedanken zur Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung
- auch von Robert Spaemann ...
Ist
Sterbehilfe ist nur ein anderes Wort für Töten ?
In
Hannover hat der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas jetzt
seine erste deutsche Filiale eröffnet - und damit die
Debatte um den würdigen Tod wieder angestoßen.
Der Philosoph
Robert Spaemann nimmt dazu Stellung.
Am 5.5.1927 geboren, verkörpert Robert Spaemann ein stark
religiös geprägtes Zeitgewissen, das oft gesellschaftlichen
Ansichten widerspricht. Zu seinem 80. Geburtstag schrieb in
der Stuttgarter Zeitung Rolf Spinnler (leider
ist der
Link im Netz nicht mehr erreichbar - vielleicht gegen
Gebühr?):
"Der streitbare Philosoph Robert Spaemann wird achtzig.
Man kann seine kritische Einstellung zur Moderne nur von seiner
Biografie her richtig verstehen. (...) Die entscheidende Erfahrung
seiner Jugend war die der nationalsozialistischen Diktatur.
Aufgewachsen in einem antinazistischen katholischen Elternhaus,
war für ihn der Nationalsozialismus die ultimative Verkörperung
einer atheistischen, nihilistischen und revolutionären
Moderne, der nichts mehr heilig war und die alle abendländische
Humanität über Bord geworfen hatte. Deshalb hat
Spaemann auch den Zusammenbruch von 1945 anders gedeutet als
sein linksliberaler Antipode Jürgen Habermas. Während
der aus der Nazidiktatur die Schlussfolgerung zog, dass man
sich nie mehr unkritisch auf irgendwelche Selbstverständlichkeiten
verlassen dürfe, sondern alles ständig neu hinterfragen
müsse, sieht Spaemann gerade in religiösen Überzeugungen,
die nicht verhandel- und relativierbar sind, das Widerlager
zu jeder Form von Totalitarismus: ‘Nur Überzeugungstäter
leisten, wenn es ernst wird, Widerstand. Die Alternative wäre
der banale Nihilismus, der die Menschen zu gefügigen
Ratten macht, die sich mit Hilfe des Lustprinzips in jede
Richtung manipulieren lassen und deren höchste spirituelle
Leistung die Ironie ist.'"
An
anderer Stelle schreibt wieder die Stuttgarter Zeitung
(und auch dieser Link
ist leider wohl nur kostenpflichtig zugänglich?):
"Die Forderung, schwer kranke Menschen auf ihren Wunsch
hin und Menschen, die einer klaren Willensäußerung
nicht mehr fähig sind, auch ohne ihren Wunsch zu töten,
wird nach einer Latenzzeit von etwa fünfzig Jahren nun
wieder energisch vorgetragen. Der Gedanke hat inzwischen auch
einen CDU-Minister befallen, der - was die Tötung ohne
Verlangen betrifft - sogar über die holländische
Gesetzgebung hinausgehen möchte.
Die
Vertreter der Euthanasieforderung legen in der Regel großen
Wert darauf, nicht mit der kriminellen Praxis der Nationalsozialisten
in Zusammenhang gebracht zu werden. Dieser Zusammenhang aber
ist nicht zu leugnen. Er wurde auch sehr früh bemerkt.
Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des
Dritten Reiches schrieb 1949 der amerikanische Arzt Leo Alexander,
dass allen, die mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen
zu tun hatten, klar wurde, dass sie aus kleinen Anfängen
wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen
in der Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die für
die Euthanasiebewegung grundlegend ist, dass es Zustände
gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In
ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer
und chronisch Kranken. Nach und nach wurde der Bereich jener,
die unter diese Kategorie fielen, erweitert und auch die sozial
Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch
Unerwünschten
dazugerechnet. Entscheidend ist jedoch zu erkennen, dass die
Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der winzige Auslöser
war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte.
Der
wesentliche Unterschied zwischen der damaligen und der heute
angestrebten Praxis besteht nur darin, dass die damaligen
Tötungen von Geisteskranken (bei denen übrigens
erstmals die Methode der Vergasung erprobt wurde) ohne gesetzliche
Grundlage erfolgten, weshalb der Münsteraner Bischof
Graf Galen denn auch Strafanzeige wegen Mord erstatten konnte,
die selbstverständlich niedergeschlagen wurde. Der Arm
des Gesetzes konnte jederzeit durch geheimen Führerbefehl
lahm gelegt werden. In Holland wird er allerdings auch ohne
Führerbefehl lahm gelegt. Nach der Legalisierung der
Tötung auf Verlangen gehen inzwischen die straffreien
Tötungen ohne Verlangen in die tausende, sodass holländische
Greise es häufig vorziehen, sich in deutsche Altenheime
zu flüchten. Ein Drittel der Getöteten wurde bereits
2001 auf das Urteil von Ärzten oder Angehörigen
hin umgebracht.
Es
wird geltend gemacht, damals sei der einzelne Kranke im Interesse
des Volkswohls ermordet worden, um die Pflegekosten zu sparen.
Heute solle er nur in seinem eigenen Interesse getötet
werden, wenn das Leben für ihn selbst nicht mehr lebenswert
sei. Dieser Hinweis übersieht, dass auch die Nationalsozialisten
mit dem Interesse des Patienten und mit seiner Würde
argumentieren. Der Film Ich klage an, den Joseph Göbbels
damals mit erstklassigen Schauspielern lancierte, zeigt eine
an multipler Sklerose erkrankte junge Frau, der ein befreundeter
Arzt die tödliche Spritze aus Gewissensbedenken verweigert,
deren Ehemann, ebenfalls Arzt, sie aber aus Mitleid nach einem
rührenden Abschied tötet und dann vor Gericht das
Gesetz anklagt, das eine solche Hilfe verbietet. Auch der
Theologe durfte nicht fehlen, der dem Mann beisteht mit dem
Hinweis darauf, dass Gott doch dem Menschen die Vernunft gegeben
habe, damit er selbst beurteilen könne, wann es an der
Zeit ist zu gehen.
Nur wenige Sekunden lang wird ein Blick des Arztes auf schwerstbehinderte
Kinder in einer Klinik eingeblendet, um die schiefe Ebene
sicherzustellen, auf der die Praxis dann in den Abgrund des
Massenmords gleiten sollte.
Aber
sogar in den internen Gutachten der Psychiater jener Zeit,
die ihre Patienten zur Tötung freigaben, ist nicht vom
Geld und nicht vom Volksganzen die Rede, sondern vom Interesse
derer, die man von einem lebensunwerten Leben befreien müsse.
Natürlich stand dahinter das Interesse der Politik, speziell
der Politik in einer Zeit der Knappheit. Dass der erneute
Ruf nach Euthanasie heute nur rein zufällig in einem
Augenblick Gehör findet, wo die demografische Entwicklung
das Problem der Altersversorgung immer dramatischer werden
lässt - wer wollte das guten Gewissens behaupten? Hier
bietet sich ein Ausweg, der den Charme einer sehr billigen
Endlösung hat, heute wie damals. Aber darf eine humane
Gesellschaft sich diesen Ausweg leisten?
Die
Argumente, die dagegen sprechen, sind meines Erachtens zwingend,
soweit jemand sich durch Argumente überhaupt zwingen
lässt. Die Grundlage unserer Rechtsordnung ist die Achtung
des Menschen vor dem Menschen. Diese Achtung darf nicht an
das Vorliegen bestimmter Eigenschaften oder Zustände
geknüpft sein. Das einzige Kriterium muss die Abstammung
von Menschen bleiben. Andernfalls dürften zum Beispiel
Schlafende oder Bewusstlose schmerzlos getötet werden.
Und überhaupt würde es Sache eines Mehrheitsbeschlusses
sein, welchen Menschen Personenrechte gewähren werden
sollen und welchen nicht. Aus der Anerkennung würde eine
Verleihung. Menschen träten nicht auf Grund eigenen Rechts
in die Menschheitsfamilie ein, sondern sie würden bedingungsweise
kooptiert. Von Menschenrechten kann dann nicht mehr die Rede
sein.
Nun
wird geltend gemacht, der Mensch werde als Freiheitssubjekt
gerade dadurch geachtet, dass man seine Verfügung über
das eigene Leben achte. In der Tat, die Rechtsordnung sanktioniert
nicht den Versuch des Selbstmords. Philosophen von Platon
bis Wittgenstein haben zwar den freien Selbstmord für
etwas fundamental Verwerfliches gehalten. Aber die Zuständigkeit
der Rechtsgemeinschaft endet dort, wo jemand aus diesem zwischenmenschlichen
Gefüge austreten will. Wenn er das tun will, muss er
es allerdings allein tun. Denn jeder, der ihm bei dieser Handlung
behilflich ist oder sie sogar an seiner statt ausführt,
befindet sich innerhalb dieses Gefüges. Er darf nicht,
mit der Begründung oder unter dem Vorwand, den anderen
als Freiheitssubjekt zu achten, ebendieses Freiheitssubjekt
vernichten. Hier gilt Hegels Wort: Das Werk der absoluten
Freiheit ist der Tod. Und kein Mensch hat das Recht, von einem
anderen zu erbitten, dass er zu ihm sagt: Du sollst nicht
mehr sein!
Es
muss ihm klar sein, dass er dieses Recht nicht hat. Denn wenn
er es hat, dann ist es unvermeidlich, dass aus diesem Recht
eine Pflicht wird. Wenn er dieses Recht hat, dann hat er die
volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen,
die seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte
sie ja durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt
das Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible
Mensch wird nicht unter solchen Umständen eine moralische
Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen, die ihm sagt:
Da ist der Ausgang! Die rechtliche Möglichkeit der Tötung
auf Verlangen produziert ebendieses Verlangen. Es handelt
sich hier um eine zwingende Logik.
Immer
wieder ist in diesem Fall von Selbstbestimmung die Rede. Man
hat Mühe, hier nicht an Zynismus zu glauben. Untersuchungen
haben ergeben, dass die meisten Suizidwünsche nicht großer
Schmerzen wegen geäußert werden, sondern aus Situationen
der Verlassenheit heraus. Fast immer verschwinden diese Wünsche,
falls sie nicht krankhaft sind, wenn ein Mitmensch, der sogar
der Arzt sein kann, ein echtes und tätiges Interesse
am Dasein eines Kranken bekundet. In diesem Augenblick größter
Schwäche und reduzierter Autonomie, wo der Leidende nur
eines braucht - nämlich Zuwendung, Solidarität und
Linderung der Schmerzen - seine fiktive Selbstbestimmung in
den Mittelpunkt zu stellen, ist eine zynische Ausrede, um
sich diesen Verpflichtungen zu entziehen.
Du
sollst nicht mehr sein ist mithin der krasseste Ausdruck der
Entsolidarisierung. Der Arzt repräsentiert dem Patienten
gegenüber die Bejahung seiner Existenz durch die Solidargemeinschaft
der Lebenden, auch wenn er ihn nicht zum Leben zwingt. Gerade
in Situationen seelischer Labilität ist das Bewusstsein
katastrophal, der Arzt oder auch der Psychiater könnte
auf seinen Wunsch spekulieren, sich aus dem Weg räumen
zu lassen, und insgeheim darauf warten, diesen Wunsch exekutieren
zu können.
Zu
den objektiven Gründen für die Wiederbelebung des
Euthanasiegedankens gehören die neuen Praktiken medizinischer
Lebensverlängerung und die Explosion der Kosten. Der
Widerstand gegen die Euthanasiebewegung kann seine Entschiedenheit
nur dann rechtfertigen, wenn er diesen objektiven Faktoren
Rechnung trägt. Es ist ja wahr, dass in unserem Land
seit langem menschenunwürdig gestorben wird. Meistens
in Kliniken, also in Häusern, die nicht fürs Sterben,
sondern fürs Heilen da sind. In der Klinik wird naturgemäß
gegen den Tod gekämpft, obwohl dieser Kampf immer mit
Kapitulation endet. Aber die Kapitulation geschieht oft viel
zu spät. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art
zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit mehr,
das Zeitliche zu segnen. Das Sterben verkümmert zum Verenden.
Die aktive Sterbehilfe, also das Töten, ist nur die Kehrseite
eines Aktivismus, der bis zum letzten Augenblick glaubt, etwas
machen zu müssen, wenn nicht das Leben, dann den Tod.
Angesichts unserer technischen Möglichkeiten kann die
Medizin nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche
Leben so lange zu erhalten, wie dies technisch möglich
ist. Sie kann es nicht aus Gründen der Menschenwürde,
zu der auch das menschenwürdige Sterben lassen gehört.
Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen.
Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind nun einmal
begrenzt. Bei ihrer Verteilung müssen wir das in sich
selbst inkommensurable Leben des Menschen durch sekundäre
Kriterien vergleichbar machen. Bei der Knappheit von Spenderorganen
ist das evident. Aber es muss auch gelten für diagnostischen
und therapeutischen, wenn auch keinesfalls für pflegerischen
Aufwand. Muss wirklich eine 88-Jährige, die eine Hirnblutung
bekommen hat und ohnmächtig ist, zwei Tage vor ihrem
Tod eine aufwendige Hirnoperation über sich ergehen lassen?
Und muss die Solidargemeinschaft der Versicherten damit belastet
werden?
Das
ärztliche Berufsethos muss angesichts der wachsenden
Möglichkeiten neue Kriterien des Normalen entwickeln
- Kriterien für das, was wir kranken Menschen an medizinischer
Grundversorgung und Zuwendung schulden, und für das,
was abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht
und persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf
den Einsatz äußerster Mittel als Tötung durch
Unterlassen brandmarkt, der bereitet - oft absichtlich! -
den Weg für die aktive Sterbehilfe, das heißt fürs
Töten. Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung,
ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation.
Die Kräfte der Fantasie und Solidarität werden angesichts
der Probleme, die auf uns zukommen, nur mobilisiert werden,
wenn der billige Ausweg unerbittlich verriegelt bleibt. Wo
Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden wird, da beginnt
die Zivilisation des Todes."
Quelle:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/page/detail.php/1019117
Und schließlich lesen wir ebenfalls in der Stuttgarter
Zeitung vom 13.12.2007
"Statt
Sterbehilfe Zuwendung für die Schwerkranken
Gesundheitsreform sieht allseits begrüßte Neuerung
vor: Örtliche Teams sollen Schmerzen lindern und Sterbende
betreuen
Die Koalition stößt mit ihrer Gesundheitsreform
auf Kritik, doch eine Bestimmung findet ungeteiltes Lob: Wer
an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung"
leidet und eine geringe Lebenserwartung hat, soll eine ausreichende
ambulante Schmerztherapie erhalten.
Von
Bernhard Walker, Berlin
In
der Gesundheitsreform ist von einer Palliativversorgung die
Rede, was bedeutet, dass Kranke und Sterbende besondere ärztliche
und pflegerische Zuwendung erfahren. Zentraler Bestandteil
ist die Schmerztherapie, die darauf zielt, Schmerzen so gut
wie möglich zu lindern. Dass es in Deutschland einen
krassen Mangel an ambulanter Palliativversorgung gibt, steht
fest. Der Wunsch vieler Schwerstkranker und Sterbender, zu
Hause betreut zu werden, geht häufig nicht in Erfüllung.
2005 stellte eine Enquetekommission des Bundestags fest, dass
es nötig sei, für jeweils 250 000 Einwohner einen
Verbund aus Pflegekräften und schmerztherapeutisch geschulten
Ärzten zu schaffen.
Die
Große Koalition reagierte, indem sie im Sommer 2006
den Anspruch von schwer Kranken und Sterbenden auf spezielle
häusliche Palliativversorgung in das Sozialgesetz einführte.
Über diese Entscheidung sind Christ- und Sozialdemokraten
heute ausgesprochen froh. Denn in der aktuellen Debatte über
den Verein Dignitas - die Schweizer haben inzwischen weit
mehr als 100 Bundesbürgern, die schwer erkrankt waren,
zum ärztlich assistierten Suizid verholfen - betonen
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die Union, aber
auch die Kirchen und die Bundesärztekammer, wie falsch
das Handeln der Organisation sei. Einige CDU-Politiker und
von der CDU geführte Bundesländer streben gar eine
Verschärfung des Strafrechts an, die verhindern soll,
dass der deutsche Ableger von Dignitas über die Arbeit
der Schweizer Gruppe informieren kann. Wie die Union erklärt
auch Ministerin Schmidt, dass nicht der assistierte Freitod,
sondern allein die Stärkung der Palliativversorgung und
der Hospizgruppen der richtige Weg im Umgang mit Schmerzen
und Sterben sei.
Entsprechend
erleichtert sind SPD wie Union, dass nun ein Gremium des Bundesausschusses
der Krankenkassen und der Kassenärzte eine Richtlinie
entworfen hat, die den gesetzlichen Anspruch auf Palliativversorgung
konkret ausfüllt. Schon am 20. Dezember soll das Gremium
den Entwurf billigen. Und wie in Berlin zu erfahren ist, hat
das Gesundheitsministerium signalisiert, die Vorlage rasch
in Kraft zu setzen. Die Richtlinie sieht vor, dass so genannte
Palliative-Care-Teams (PCT) die Versorgung übernehmen.
Sie müssen zum Beispiel die Kompetenz eines weitergebildeten
Palliativarzts aufweisen, rund um die Uhr für die betreuten
Patienten ansprechbar sein und die "Beratung, Anleitung
und Begleitung" der Kranken und ihrer Angehörigen
"zur palliativen Versorgung einschließlich Unterstützung
beim Umgang mit Sterben und Tod" zusichern. Der Entwurf
erfüllt also, was Schwarz-Rot im Zuge der Gesundheitsreform
anstrebte: eine umfassende und aufwendige Betreuung. Ob sie
überall in Deutschland Wirklichkeit wird, ist allerdings
eine ganz andere Frage.
Denn
die Reform sieht vor, dass nun die Krankenkassen vor Ort Verträge
mit den PCT vereinbaren. Dafür gibt es zwar vereinzelt
Vorläufer - in Baden-Württemberg entstand schon
vor mehr als zehn Jahren die "Brückenpflege",
die es Krebskranken erlaubt, zu Hause versorgt und schmerzmedizinisch
behandelt zu werden. In anderen Teilen der Republik, vor allem
auf dem Land, gibt es jedoch in puncto ambulante Palliativbetreuung
große weiße Flecken auf der Landkarte. Dort müssen
die Kassen nun mit Hausärzten, palliativ geschulten Medizinern,
Pflegediensten und Sozialstationen klären, wie ein Team
entsteht. Bis es so weit ist, wird noch einige Zeit vergehen.
Denn neben der Frage, wer vor Ort ein PCT bildet, ist in den
Verträgen auch zu regeln, ob sie aus den bestehenden
Finanzmitteln bezahlt werden oder ob es eine extrabudgetäre
Vergütung gibt.
Für
einige Zeit, so viel steht fest, bleibt Schwarz-Rot in einer
misslichen Lage: So wichtig der Koalition gerade in Abgrenzung
zu Dignitas die spezialisierte Versorgung ist, so wenig kann
sie dazu beitragen, dass ebenjene Betreuung rasch und überall
entsteht."
Auch
hier gilt sinngemäß der Ausspruch von Rolf Spinnler
(Stgt.Ztg. Laudatio zum 80. Geburtstag von Robert Spaemann,
s.o.) "Man kann die Einstellung zur Gegenwart nur aus
der Biografie heraus richtig verstehen..." wobei hier
die "Biographie einer Zeitung" gemeint ist und ihr
Eingebundensein in die opportune Gedankenstruktur heutiger
"on dit's".
Mir scheint, als würde Spaemanns Charakteristik seiner
Zeit (letzter Satz der Laudatio, ebda) wie urbildhaft prophetisch
das beschreiben, was heute (2007) als Zeitgeist herrscht:
"...die sich mit Hilfe des Lustprinzips in jede
Richtung manipulieren lassen und deren höchste spirituelle
Leistung die Ironie ist."
Die Charakteristik der in der Presse fast schon imperativ
vorgetragenen Verhaltens- und Denkmuster ist deutlich - die
Beschreibung zum Thema: "Sterbehilfe, Selbstbestimmung,
Selbstverantwortung" lautet unverbrämt:
nicht möglich!
Selbstbestimmung als Zynismus zu bezeichnen - welch Diktatorische
Selbstüberschätzung und grenzenlose Überheblichkeit!
Unterstellung statt Wahrung des Menschenrechts?
Es ist beschwerlich, den Willen des Anderen zu ergründen
- Reporter und Politiker kennen das wohl eher nicht - besonders,
wenn der Mensch am Rand der Schwelle steht, am Übergang
zur Tod.
Und gerade hier darf Desinteresse am Anderen nicht zur Bevormundung,
zur Beherrschung, zur Knebelung, zur Entrechtung führen!
Achtung: wer entscheidet über "lebenswertes Leben"?
Das hat in diesem Land Geschichte! Soll das jetzt andersgerum
ausgehen?
Offenbar schätzen Politiker den Drang zur Selbsttötung
bei den Bürgern höher ein, wie den Lebenswillen
(Richtlinien zu PCT?) - das lässt tief blicken...
Cui bono? Wer hat etwas davon? Wem nützt es?
"...
die Alternative wäre der banale Nihilismus..." (Spaemann)
- aus unserer Geschichte kennen wir doch die Folgen des "Lemminge-Bewußtseins"...
Um
so mehr: "Jeder ist für sich selbst verantwortlich!"
("Jeder ist seiner Glückes Schmied...)
Noch
wichtiger als ein Testament ist eine Patientenverfügung.
Mein
sehr ernst gemeinter Rat:
Erheben Sie jetzt das Wort, sichern Sie sich jetzt Ihr Selbstbestimmungsrecht
- für den Fall schwersten Leidens, wenn Sie niemand mehr
hört.
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