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Patientenverfügung

 

Fahrplan zur Patientenverfügung
Patientenverfügung /Medizinische Vorsorgevollmacht
Klinikinfo zur Patientenverfügung
Gedanken zur Sterbehilfe, auch von Robert Spaemann...

 

 

 

Fahrplan für eine Patientenverfügung / Medizinische Vorsorgevollmacht

Sie erkennen, daß Ihr Leben im Tod seine irdische Grenze findet.
Sie kennen die Möglichkeiten der modernen Medizin.
Die moderne Medizin findet Ihre Grenzen im Tod.
Doch den empfindet sie meist als Versagen, als Niederlage.
Sie erhoffen sich von einem guten Tod die Erlösung von Gebrechlichkeit, Schmerzen und Leid.

Sie nehmen Ihre Patientenrechte wahr.

Die Wahrnehmung von Patientenrechten ist nur in der ärztlichen Behandlung, im Heim oder in der Klinik möglich. Nicht im Notfall auf offener Strasse. Kein Notarzt, der auf offener Strasse zu Ihnen gerufen wird, sucht dort in Ihren Papieren nach einer Patientenverfügung. Für ihn bedeutet Zeit Leben. Er wird z.B. bei einem Herzstillstand sofort handeln: reanimieren.

Sie haben eine Patientenverfügung unterschrieben.

Sie wünschen sich, dass Ihre Sie behandelnden Ärzte in der Klinik Ihre Patientenwünsche kennen und respektieren.

Ihre Patientenverfügung soll im Ernstfall auch „funktionieren“.

Dazu muss Ihre Patientenverfügung all den Personen bekannt sein, die in Zeiten der Krankheit sich um Sie sorgen und für Sie Verantwortung tragen.


IHRE VERWANDTSCHAFT

Ihre Patientenverfügung wird kein Arzt beachten, wenn sich einer Ihrer Verwandten gegen Ihre Patientenverfügung ausspricht. Denn jeder Arzt hat Angst vor juristischen Konsequenzen, z.B. wegen „unterlassener Hilfeleistung“ oder „fahrlässiger Tötung“ gerichtlich belangt zu werden und darüber womöglich seine Approbation zu verlieren. Wenn nur ein Verwandter von Ihnen in der Klinik anruft und verlangt, „für die Oma“ („für den lieben Opa“) ja alles im menschlichen Ermessen Stehende zu tun („damit er auf keinen Fall stirbt“), dann werde die Ärzte „die Therapie maximieren“, d.h. Sie mit allen Errungenschaften der modernen Intensivmedizin „versorgen“. Wenn Sie Ihre Patientenverfügung unterschrieben haben, dann dürfte für Sie das Thema „Sterben“ / „Tod“ kein Tabu mehr sein. Laden Sie Ihre gesamte Verwandtschaft (Eltern, Ehegatte, Geschwister, Kinder, Schwiegersöhne und -töchter, Enkel) zu einem Kaffeekränzchen/Abendessen zu sich nach Hause ein und klären Sie Ihre Lieben darüber auf, dass und wie Sie würdig sterben möchten. Sagen Sie Ihren Lieben, dass es für Sie Ihr „letzter“, d.h. unbedingter Wille ist, würdig sterben zu dürfen. Der Ernstfall kann ja jederzeit eintreten! Händigen Sie all Ihren Lieben ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung aus. Sie soll für jeden Auftrag sein, im Ernstfall Ihren Willen wahrzunehmen. Weisen Sie Ihre Verwandten auch auf diesen „Fahrplan“ hin: Informieren Sie sie, bei welchen Personen (bzw. Institutionen) überall bereits Ihre Patientenverfügung liegt bzw. künftig liegen soll.

 

IHRE ENGEN FREUNDE

Laden Sie auch Ihre engen Freunde zu einem Kaffeekränzchen/Abendessen ein. Sprechen Sie mit Ihnen über Ihre Patientenverfügung und geben Sie ihnen eine Kopie. Auch Ihre Freunde können in der Klinik für Ihren Patientenwillen eintreten.

 

IHRE ÄRZTE

Wenn Sie die Sprechstunde eines Ihrer behandelnden Ärzte (Internisten) aufsuchen, übergeben Sie jedem einzeln eine Kopie Ihrer Patientenverfügung. Besonders wichtig: Geben Sie Ihrem Hausarzt ein Exemplar und reden Sie mit ihm über Ihre Patientenwünsche, damit er sie im Ernstfall für Sie vertreten kann !

 

IN DER KLINIK

Wenn Sie in eine Klinik eingeliefert werden, dann ist es wichtig, daß Sie eine Person an Ihrer Seite wissen, die Sie unterstützt bei der Verbreitung Ihres Patientenwillens. Geben Sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung an die Verwaltung der Klinik und machen Sie in einem Begleitschreiben vor allem auf den Abschnitt Nr.6 Ihrer Patientenverfügung aufmerksam! Nehmen Sie in die Klinik einen ganzen Stapel von Ihren Patientenverfügungen mit !
Geben Sie jedem Arzt, dem Sie begegnen, ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung !
Bestehen Sie darauf, dass er Ihre Patientenverfügung zu Ihren Krankenakten nimmt !
Geben Sie auf jeder Station, auf die Sie gelegt werden, im Stationszimmer eine Ihrer Patientenverfügungen ab und bitten Sie das Stationspersonal um Beachtung.
Vor jeder Operation kommt tags zuvor der Anästhesist an Ihr Krankenbett und klärt Sie über die Narkose auf. Geben Sie ihm ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung und sprechen Sie mit ihm über Ihren Patientenwillen !

 

MERKE:

Verständigung ist alles. Ärzte sind dankbar und froh, wenn die Patienten und Ihre Angehörigen „klar“ sind, wenn sie wissen und sagen was sie wollen. Wenn der Arzt Klarheit hat über Ihren Patientenwillen von allen Seiten, dann wird er ihn auch respektieren. Lassen Sie sich nach Möglichkeit die Kopien Ihrer Patientenverfügung alle amtlich beglaubigen (macht jedes Katholische und Evangelische Pfarramt gratis).


HAKEN SIE DIESEN FAHRPLAN SYSTEMATISCH AB, SONST KANN IHRE PATIENTENVERFÜGUNG / MEDIZINISCHE VORSORGEVOLLMACHT IM ERNSTFALL WOMÖGLICH UNWIRKSAM BLEIBEN !

 

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Patientenverfügung / Medizinische Vorsorgevollmacht
für die klinische Situation

(Einwilligung in eine Heilbehandlung gem.§ 228 StGB in Verbindung mit § 133 BGB)

 

Ich,.................................................................................................................
(Vorname, Name, Geburtsdatum)

wünsche ein Leben und einen Tod in Würde.
Ich nehme für mich das Menschenrecht in Anspruch, würdig sterben zu dürfen.
Ich bitte meine Ärzte, mir dabei zu helfen.
Als Ärzte sind Sie verpflichtet, mich fachgerecht zu versorgen.

Hier meine persönliche Überzeugung zu „Leben – Sterben - Tod“ (Werte-Anamnese):

O Ich habe in meinem Leben noch etwas vor: Ich wünsche, daß meine Ärzte alle Möglichkeiten ausschöpfen, um im Falle einer schweren Erkrankung oder Verletzung mein Leben in Würde (s.u.) zu erhalten.

O Ich bin alt. Ich habe mein Leben gelebt. Ich bin bereit zu sterben. Wenn in meinem Leben eine lebensbedrohliche Erkrankung oder Verletzung eintreten sollte, dann wünsche ich, daß die mich behandelnden Ärzte dem natürlichen Gang der Dinge ihren Lauf lassen. Ich verzichte freiwillig auf lebensverlängernde oder -erhaltende Eingriffe und Behandlungen. Ich erwarte von meinen Ärzten eine meinem würdigen Sterben entsprechende palliative Therapie (vgl. 2.)

(Zutreffendes Bitte ankreuzen !)

 

1. Freiwilliger Therapieverzicht

Ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen, wenn auch nur eine der nachstehenden Bedingungen eingetreten ist. Dies muß von zwei Fachärzten diagnostiziert werden, die mit meinem Krankheitsbild vertraut sind. Für den Fall, daß ich außerstande sein sollte, im konkreten Fall meinen Willen selbst zu äußern, schließe ich hiermit ausdrücklich freiwillig folgende Verletzungen meines Körpers gem. § 228 StGB aus.

Ich verfüge:
Die Anwendung jeglicher lebenserhaltender Maßnahmen (z.B. Intensivtherapie: Reanimation, künstliche Beatmung, Herz- und Kreislauftherapie, künstliche Flüssigkeitszufuhr, künstliche Ernährung (PEG-Sonde), Hämofilter, Bluttransfusion, Antibiotikagabe) hat zu unterbleiben,
wenn:
a) lebenswichtige Funktionen meines Körpers irreversibel ausgefallen sind,
b) ich eine infauste Prognose habe und der Fortgang meiner Krankheit zum Tode führen wird,
c) ich an einer schweren irreversiblen Dauerschädigung meines Gehirns (Decerebration) leide, die mir ein personales Dasein nicht mehr erlaubt.

 

2. Schmerztherapie/Palliative Therapie

Haben zwei Fachärzte diagnostiziert, daß einer der vorstehenden Fälle vorliegt, verfüge ich hiermit, daß mir die schmerzstillende Medikation in ausreichender Dosis gewährt wird, ungeachtet dessen, daß dadurch der Eintritt meines Todes beschleunigt oder gar herbeigeführt wird.

 

3. Freiwilliger und aktiver Behandlungsabbruch

Dies entspricht unter den o.g. Bedingungen ausdrücklich meinem Wunsch!
Ich wünsche mir nicht nur eine sog. passive (palliative) Sterbehilfe, (z.B. Verzicht auf das Einsetzen einer Magensonde, auf künstliche Ernährung durch Infusionen, auf künstliche Beatmung etc.), sondern auch den aktiven Abbruch einer medizinischen Behandlung, die meine Auffassung von Menschenwürde nicht mehr im Blick hat.
Darunter verstehe ich: Entfernung der Magensonde, Absetzen der sinnlos leidensverlängernden künstlichen Ernährung und von Infusionen. (vgl. Urteil des OLG Frankfurt a.M. v. 15.7. 1998, 20 W 224/98, Urteil des LG München 18.02.1999, 13 T 478/99, Urteil des BGH v.17.3.2003 (XII ZB 2/03), Urteil des OLG Karlsruhe v.26.03.2004 – 11 Wx 13/04).
Ich wünsche, daß mir meine Ärzte helfen, menschenwürdig zu sterben.

Eine Organentnahme verbietet sich auf dem Hintergrund meiner Auffassung von Menschenwürde: ich lehne (für mich) sinnlose lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen ab und wünsche mir ein würdiges Sterben.

 

4. Verbindlichkeit

Ich wünsche, daß sich meine Ärzte und Betreuer gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1995 S. 204 ff, Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung, DtÄBl 1998, A-2366-2367; Handreichungen für Ärzte zum Umgang mit Patientenverfügungen, DtÄBl 1999, A-2720-2721) nach dem Willen des Patienten richten.
Sie machen sich strafbar, wenn sie gegen Wünsche und Verfügungen verstoßen, die in einer Verfügung festgelegt wurden. (BGH 1991: 3 StR 467/90; LG Ravensburg 03.12.1986 NStZ 1987 229f; Sternberg-Lieben NJW 1985: 2734ff).

Diese Patientenverfügung gilt deshalb für jeden Arzt:

a) Bei meinem Hausarzt liegt eine Kopie dieser Patientenverfügung.

Mein Hausarzt ist über meinen Patientenwillen unterrichtet:...........................................................................................................
(Ort, Datum, Unterschrift und Stempel des Hausarztes)

b) Im Krankenhaus ist eine Kopie zu den Krankenakten zu nehmen.

c) Eine Kopie der Krankenhausverwaltung zu übergeben. Ich bitte darum, daß auf dem Krankenblatt ein entsprechender Vermerk angebracht wird.

d) Falls ich in einem Heim lebe, wünsche ich, daß diese Verfügung vom Heim beachtet, allen mich
behandelnden Ärzten vorgelegt, und im Falle einer notwendigen Einweisung in ein Krankenhaus
dorthin mitgegeben wird.

 

5. Gültigkeit

a) Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Erwägung, reiflicher Überlegung und in vollem Bewußtsein getroffen. Solange ich sie nicht revidiere, bleibt sie unbefristet gültig. Soweit es mir möglich ist, werde ich im Gespräch vor einer Operation dem Arzt gegenüber meine vorstehende Meinung bestätigen. Der evtl. entgegenstehende Wille von Angehörigen oder eines evtl. bestellten Betreuers ist nicht zu beachten.

b) Diese Patientenverfügung gilt über meinen Tod hinaus. Die darin liegende Vollmacht schließt die Ermächtigung zur Einsichtnahme in meine Krankendokumente durch meine Angehörigen oder ihre Anwälte ein. Eine Berufung auf § 203 StGB (ärztliche Schweigepflicht) durch medizinisches Personal entfällt.
Auch einer Obduktion stimme ich zu, falls diese zur Erforschung der Wahrheit notwendig werden sollte.

 

6. Haftung

a) Bei Zuwiderhandlung ermächtige ich meine nachstehend bezeichneten Angehörigen, alle ihnen zweckmäßig erscheinenden Schritte straf- und zivilrechtlicher Art zu unternehmen:
Meine Erben und ggf. der von mit beauftragte Patientenvertreter, können in diesen Fällen gem. § 683 BGB bzw. §§ 12,1 und 39 des V. Buchs des Sozialgesetzbuchs entsprechende Meldungen an den kostenträger veranlassen oder Zahlungen verweigern.b) Befolgen die behandelnden Ärzte meine obigen Anordnungen, schließe ich hiermit Schaden-Ersatzansprüche oder eine mögliche Strafverfolgung durch meine Angehörigen aus.

 

7. Aufklärung

Für den Fall einer infausten Prognose, also, wenn mein Zustand aussichtslos ist, möchte ich, daß

O ich über meinen Zustand - möglichst durch meine Angehörigen rücksichtsvoll aufgeklärt werde,auch wenn sich dadurch mein psychischer und/oder physischer Zustand verschlechtern sollte

O ich über meinen Zustand nicht aufgeklärt werde

O meine Angehörigen in vollem Umfang rücksichtsvoll aufgeklärt werden

(Zutreffendes bitte ankreuzen !)

 

8. Meine Patientenanwälte

Falls einer der unter 1. genannten Fälle eintritt, bitte ich umgehend, meine nächsten Angehörigen
(Patientenanwälte) zu verständigen:


1. ............................................................................................................................
(Vorname, Name, Anschrift, Telefon)

2. ............................................................................................................................
(Vorname, Name, Anschrift, Telefon)

Ich bitte darum, diesen Personen auf Wunsch jederzeit uneingeschränkte Auskunft über meinen gesundheitlichen Zustand zu erteilen.

 


9. Vollmacht

erteile ich hiermit gemäß § 1904 und § 1906 BGB meinen nächsten Angehörigen
(o.g. Patientenanwälten)

O je einzeln

O je zwei von ihnen gemeinsam

(Zutreffendes bitte ankreuzen!)

in folgender Weise:

a) ihnen soll auf ihren Wunsch hin jederzeit uneingeschränkte Auskunft über meinen Gesundheitszustand zu erteilt werden.

b) sie sollen an meiner Stelle alle Erklärungen vertreten, um meinen oben geäußerten Willen durchzusetzen.

c) sie sollen an meiner Stelle zu Vorschlägen und Entscheidungen der Ärzte ihre Zustimmung geben oder verweigern.

Diese Erklärung ist für die Ärzte bindend.

O JA - Ich bitte darum, aus diesem Personenkreis auch den Betreuer zu bestellen falls eine solche Betreuung für mich erforderlich werden sollte.

O NEIN

(Zutreffendes bitte ankreuzen !)



.............................................................................................................................
(Ort, Datum, Unterschrift)

 

Bestätigungen:

Hier folgt eine Liste der Personen, die Kenntnis von dieser Willensäußerung haben und die die Ernsthaftigkeit dieser Patientenverfügung bezeugen können oder/und eine Kopie erhalten haben.


.................................................................................
Datum, Unterschrift,

.................................................................................
Datum, Unterschrift

.................................................................................
Datum, Unterschrift

 

 

 

Klinikinformation zur Patientenverfügung

 

D R I N G E N D !


Ich

....................................................................
(Vorname,Name)

....................................................................
(Geburtsdatum)

....................................................................
(Anschrift) (Datum)

teile hiermit der Klinikverwaltung mit

..................................................................................
(Name des Krankenhauses)


dass eine Patientenverfügung / Medizinische Vorsorgevollmacht von mir vorliegt!

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin auf ärztliche Anweisung zur stationären Behandlung in Ihr Haus gekommen.
Ich nehme bewusst meine Patientenrechte wahr.

Hiermit versichere ich Ihnen bzgl. meiner Patientenverfügung / Medizinische Vorsorgevollmacht:

Für den Fall einer Zuwiderhandlung habe ich meine nachstehend bezeichneten Angehörigen ermächtigt, alle ihnen zweckmäßig erscheinenden Schritte straf- und zivilrechtlicher Art zu unternehmen.

Meine Erben können in diesen Fällen gem. § 683 BGB bzw. §§ 12,1 und 39 des V. Sozialgesetzbuchs entsprechende Eingaben bei Kostenträgern machen oder Zahlungen verweigern !

Mit freundlichen Grüßen

...................................................................
(Unterschrift)


Meine Angehörigen (Vertrauenspersonen) sind:


1. .................................................................................................................
(Vorname, Name, Anschrift, Telefon)


2. .................................................................................................................
(Vorname, Name, Anschrift, Telefon)

3. .................................................................................................................
(Vorname, Name, Anschrift, Telefon)

(Bei Bedarf Liste verlängern)

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Gedanken zur Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung - auch von Robert Spaemann ...

Ist Sterbehilfe ist nur ein anderes Wort für Töten ?

In Hannover hat der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas jetzt seine erste deutsche Filiale eröffnet - und damit die Debatte um den würdigen Tod wieder angestoßen.

Der Philosoph Robert Spaemann nimmt dazu Stellung.

Am 5.5.1927 geboren, verkörpert Robert Spaemann ein stark religiös geprägtes Zeitgewissen, das oft gesellschaftlichen Ansichten widerspricht. Zu seinem 80. Geburtstag schrieb in der Stuttgarter Zeitung Rolf Spinnler (leider ist der Link im Netz nicht mehr erreichbar - vielleicht gegen Gebühr?):
"Der streitbare Philosoph Robert Spaemann wird achtzig. Man kann seine kritische Einstellung zur Moderne nur von seiner Biografie her richtig verstehen. (...) Die entscheidende Erfahrung seiner Jugend war die der nationalsozialistischen Diktatur. Aufgewachsen in einem antinazistischen katholischen Elternhaus, war für ihn der Nationalsozialismus die ultimative Verkörperung einer atheistischen, nihilistischen und revolutionären Moderne, der nichts mehr heilig war und die alle abendländische Humanität über Bord geworfen hatte. Deshalb hat Spaemann auch den Zusammenbruch von 1945 anders gedeutet als sein linksliberaler Antipode Jürgen Habermas. Während der aus der Nazidiktatur die Schlussfolgerung zog, dass man sich nie mehr unkritisch auf irgendwelche Selbstverständlichkeiten verlassen dürfe, sondern alles ständig neu hinterfragen müsse, sieht Spaemann gerade in religiösen Überzeugungen, die nicht verhandel- und relativierbar sind, das Widerlager zu jeder Form von Totalitarismus: ‘Nur Überzeugungstäter leisten, wenn es ernst wird, Widerstand. Die Alternative wäre der banale Nihilismus, der die Menschen zu gefügigen Ratten macht, die sich mit Hilfe des Lustprinzips in jede Richtung manipulieren lassen und deren höchste spirituelle Leistung die Ironie ist.'"

An anderer Stelle schreibt wieder die Stuttgarter Zeitung (und auch dieser Link ist leider wohl nur kostenpflichtig zugänglich?):
"Die Forderung, schwer kranke Menschen auf ihren Wunsch hin und Menschen, die einer klaren Willensäußerung nicht mehr fähig sind, auch ohne ihren Wunsch zu töten, wird nach einer Latenzzeit von etwa fünfzig Jahren nun wieder energisch vorgetragen. Der Gedanke hat inzwischen auch einen CDU-Minister befallen, der - was die Tötung ohne Verlangen betrifft - sogar über die holländische Gesetzgebung hinausgehen möchte.

Die Vertreter der Euthanasieforderung legen in der Regel großen Wert darauf, nicht mit der kriminellen Praxis der Nationalsozialisten in Zusammenhang gebracht zu werden. Dieser Zusammenhang aber ist nicht zu leugnen. Er wurde auch sehr früh bemerkt. Im Gefolge der Prozesse gegen die Euthanasieärzte des Dritten Reiches schrieb 1949 der amerikanische Arzt Leo Alexander, dass allen, die mit der Frage nach dem Ursprung dieser Verbrechen zu tun hatten, klar wurde, dass sie aus kleinen Anfängen wuchsen. Am Anfang standen zunächst feine Akzentverschiebungen in der Grundhaltung. Es begann mit der Auffassung, die für die Euthanasiebewegung grundlegend ist, dass es Zustände gibt, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind. In ihrem Frühstadium betraf diese Haltung nur die schwer und chronisch Kranken. Nach und nach wurde der Bereich jener, die unter diese Kategorie fielen, erweitert und auch die sozial Unproduktiven, die ideologisch Unerwünschten, die rassisch Unerwünschten
dazugerechnet. Entscheidend ist jedoch zu erkennen, dass die Haltung gegenüber den unheilbar Kranken der winzige Auslöser war, der diesen totalen Gesinnungswandel zur Folge hatte.

Der wesentliche Unterschied zwischen der damaligen und der heute angestrebten Praxis besteht nur darin, dass die damaligen Tötungen von Geisteskranken (bei denen übrigens erstmals die Methode der Vergasung erprobt wurde) ohne gesetzliche Grundlage erfolgten, weshalb der Münsteraner Bischof Graf Galen denn auch Strafanzeige wegen Mord erstatten konnte, die selbstverständlich niedergeschlagen wurde. Der Arm des Gesetzes konnte jederzeit durch geheimen Führerbefehl lahm gelegt werden. In Holland wird er allerdings auch ohne Führerbefehl lahm gelegt. Nach der Legalisierung der Tötung auf Verlangen gehen inzwischen die straffreien Tötungen ohne Verlangen in die tausende, sodass holländische Greise es häufig vorziehen, sich in deutsche Altenheime zu flüchten. Ein Drittel der Getöteten wurde bereits 2001 auf das Urteil von Ärzten oder Angehörigen hin umgebracht.

Es wird geltend gemacht, damals sei der einzelne Kranke im Interesse des Volkswohls ermordet worden, um die Pflegekosten zu sparen. Heute solle er nur in seinem eigenen Interesse getötet werden, wenn das Leben für ihn selbst nicht mehr lebenswert sei. Dieser Hinweis übersieht, dass auch die Nationalsozialisten mit dem Interesse des Patienten und mit seiner Würde argumentieren. Der Film Ich klage an, den Joseph Göbbels damals mit erstklassigen Schauspielern lancierte, zeigt eine an multipler Sklerose erkrankte junge Frau, der ein befreundeter Arzt die tödliche Spritze aus Gewissensbedenken verweigert, deren Ehemann, ebenfalls Arzt, sie aber aus Mitleid nach einem rührenden Abschied tötet und dann vor Gericht das Gesetz anklagt, das eine solche Hilfe verbietet. Auch der Theologe durfte nicht fehlen, der dem Mann beisteht mit dem Hinweis darauf, dass Gott doch dem Menschen die Vernunft gegeben habe, damit er selbst beurteilen könne, wann es an der Zeit ist zu gehen.
Nur wenige Sekunden lang wird ein Blick des Arztes auf schwerstbehinderte Kinder in einer Klinik eingeblendet, um die schiefe Ebene sicherzustellen, auf der die Praxis dann in den Abgrund des Massenmords gleiten sollte.

Aber sogar in den internen Gutachten der Psychiater jener Zeit, die ihre Patienten zur Tötung freigaben, ist nicht vom Geld und nicht vom Volksganzen die Rede, sondern vom Interesse derer, die man von einem lebensunwerten Leben befreien müsse. Natürlich stand dahinter das Interesse der Politik, speziell der Politik in einer Zeit der Knappheit. Dass der erneute Ruf nach Euthanasie heute nur rein zufällig in einem Augenblick Gehör findet, wo die demografische Entwicklung das Problem der Altersversorgung immer dramatischer werden lässt - wer wollte das guten Gewissens behaupten? Hier bietet sich ein Ausweg, der den Charme einer sehr billigen Endlösung hat, heute wie damals. Aber darf eine humane Gesellschaft sich diesen Ausweg leisten?

Die Argumente, die dagegen sprechen, sind meines Erachtens zwingend, soweit jemand sich durch Argumente überhaupt zwingen lässt. Die Grundlage unserer Rechtsordnung ist die Achtung des Menschen vor dem Menschen. Diese Achtung darf nicht an das Vorliegen bestimmter Eigenschaften oder Zustände geknüpft sein. Das einzige Kriterium muss die Abstammung von Menschen bleiben. Andernfalls dürften zum Beispiel Schlafende oder Bewusstlose schmerzlos getötet werden. Und überhaupt würde es Sache eines Mehrheitsbeschlusses sein, welchen Menschen Personenrechte gewähren werden sollen und welchen nicht. Aus der Anerkennung würde eine Verleihung. Menschen träten nicht auf Grund eigenen Rechts in die Menschheitsfamilie ein, sondern sie würden bedingungsweise kooptiert. Von Menschenrechten kann dann nicht mehr die Rede sein.

Nun wird geltend gemacht, der Mensch werde als Freiheitssubjekt gerade dadurch geachtet, dass man seine Verfügung über das eigene Leben achte. In der Tat, die Rechtsordnung sanktioniert nicht den Versuch des Selbstmords. Philosophen von Platon bis Wittgenstein haben zwar den freien Selbstmord für etwas fundamental Verwerfliches gehalten. Aber die Zuständigkeit der Rechtsgemeinschaft endet dort, wo jemand aus diesem zwischenmenschlichen Gefüge austreten will. Wenn er das tun will, muss er es allerdings allein tun. Denn jeder, der ihm bei dieser Handlung behilflich ist oder sie sogar an seiner statt ausführt, befindet sich innerhalb dieses Gefüges. Er darf nicht, mit der Begründung oder unter dem Vorwand, den anderen als Freiheitssubjekt zu achten, ebendieses Freiheitssubjekt vernichten. Hier gilt Hegels Wort: Das Werk der absoluten Freiheit ist der Tod. Und kein Mensch hat das Recht, von einem anderen zu erbitten, dass er zu ihm sagt: Du sollst nicht mehr sein!

Es muss ihm klar sein, dass er dieses Recht nicht hat. Denn wenn er es hat, dann ist es unvermeidlich, dass aus diesem Recht eine Pflicht wird. Wenn er dieses Recht hat, dann hat er die volle Verantwortung für alle Mühen, Kosten und Entbehrungen, die seine Mitmenschen aufbringen, um ihn zu pflegen. Er könnte sie ja durch einen Federstrich von dieser Last befreien, statt das Familienvermögen zu verbrauchen. Welcher sensible Mensch wird nicht unter solchen Umständen eine moralische Pflicht empfinden, der stummen Geste zu folgen, die ihm sagt: Da ist der Ausgang! Die rechtliche Möglichkeit der Tötung auf Verlangen produziert ebendieses Verlangen. Es handelt sich hier um eine zwingende Logik.

Immer wieder ist in diesem Fall von Selbstbestimmung die Rede. Man hat Mühe, hier nicht an Zynismus zu glauben. Untersuchungen haben ergeben, dass die meisten Suizidwünsche nicht großer Schmerzen wegen geäußert werden, sondern aus Situationen der Verlassenheit heraus. Fast immer verschwinden diese Wünsche, falls sie nicht krankhaft sind, wenn ein Mitmensch, der sogar der Arzt sein kann, ein echtes und tätiges Interesse am Dasein eines Kranken bekundet. In diesem Augenblick größter Schwäche und reduzierter Autonomie, wo der Leidende nur eines braucht - nämlich Zuwendung, Solidarität und Linderung der Schmerzen - seine fiktive Selbstbestimmung in den Mittelpunkt zu stellen, ist eine zynische Ausrede, um sich diesen Verpflichtungen zu entziehen.

Du sollst nicht mehr sein ist mithin der krasseste Ausdruck der Entsolidarisierung. Der Arzt repräsentiert dem Patienten gegenüber die Bejahung seiner Existenz durch die Solidargemeinschaft der Lebenden, auch wenn er ihn nicht zum Leben zwingt. Gerade in Situationen seelischer Labilität ist das Bewusstsein katastrophal, der Arzt oder auch der Psychiater könnte auf seinen Wunsch spekulieren, sich aus dem Weg räumen zu lassen, und insgeheim darauf warten, diesen Wunsch exekutieren zu können.

Zu den objektiven Gründen für die Wiederbelebung des Euthanasiegedankens gehören die neuen Praktiken medizinischer Lebensverlängerung und die Explosion der Kosten. Der Widerstand gegen die Euthanasiebewegung kann seine Entschiedenheit nur dann rechtfertigen, wenn er diesen objektiven Faktoren Rechnung trägt. Es ist ja wahr, dass in unserem Land seit langem menschenunwürdig gestorben wird. Meistens in Kliniken, also in Häusern, die nicht fürs Sterben, sondern fürs Heilen da sind. In der Klinik wird naturgemäß gegen den Tod gekämpft, obwohl dieser Kampf immer mit Kapitulation endet. Aber die Kapitulation geschieht oft viel zu spät. Nachdem kranke oder alte Menschen auf alle Art zum Leben gezwungen wurden, bleibt ihnen keine Zeit mehr, das Zeitliche zu segnen. Das Sterben verkümmert zum Verenden. Die aktive Sterbehilfe, also das Töten, ist nur die Kehrseite eines Aktivismus, der bis zum letzten Augenblick glaubt, etwas machen zu müssen, wenn nicht das Leben, dann den Tod. Angesichts unserer technischen Möglichkeiten kann die Medizin nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche Leben so lange zu erhalten, wie dies technisch möglich ist. Sie kann es nicht aus Gründen der Menschenwürde, zu der auch das menschenwürdige Sterben lassen gehört. Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen.
Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind nun einmal begrenzt. Bei ihrer Verteilung müssen wir das in sich selbst inkommensurable Leben des Menschen durch sekundäre Kriterien vergleichbar machen. Bei der Knappheit von Spenderorganen ist das evident. Aber es muss auch gelten für diagnostischen und therapeutischen, wenn auch keinesfalls für pflegerischen Aufwand. Muss wirklich eine 88-Jährige, die eine Hirnblutung bekommen hat und ohnmächtig ist, zwei Tage vor ihrem Tod eine aufwendige Hirnoperation über sich ergehen lassen? Und muss die Solidargemeinschaft der Versicherten damit belastet werden?

Das ärztliche Berufsethos muss angesichts der wachsenden Möglichkeiten neue Kriterien des Normalen entwickeln - Kriterien für das, was wir kranken Menschen an medizinischer Grundversorgung und Zuwendung schulden, und für das, was abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz äußerster Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet - oft absichtlich! - den Weg für die aktive Sterbehilfe, das heißt fürs Töten. Die Hospizbewegung, nicht die Euthanasiebewegung, ist die menschenwürdige Antwort auf unsere Situation. Die Kräfte der Fantasie und Solidarität werden angesichts der Probleme, die auf uns zukommen, nur mobilisiert werden, wenn der billige Ausweg unerbittlich verriegelt bleibt. Wo Sterben nicht als Teil des Lebens verstanden wird, da beginnt die Zivilisation des Todes."

Quelle: http://www.stuttgarter-zeitung.de/page/detail.php/1019117



Und schließlich lesen wir ebenfalls in der Stuttgarter Zeitung vom 13.12.2007

"Statt Sterbehilfe Zuwendung für die Schwerkranken

Gesundheitsreform sieht allseits begrüßte Neuerung vor: Örtliche Teams sollen Schmerzen lindern und Sterbende betreuen

Die Koalition stößt mit ihrer Gesundheitsreform auf Kritik, doch eine Bestimmung findet ungeteiltes Lob: Wer an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung" leidet und eine geringe Lebenserwartung hat, soll eine ausreichende ambulante Schmerztherapie erhalten.

Von Bernhard Walker, Berlin

In der Gesundheitsreform ist von einer Palliativversorgung die Rede, was bedeutet, dass Kranke und Sterbende besondere ärztliche und pflegerische Zuwendung erfahren. Zentraler Bestandteil ist die Schmerztherapie, die darauf zielt, Schmerzen so gut wie möglich zu lindern. Dass es in Deutschland einen krassen Mangel an ambulanter Palliativversorgung gibt, steht fest. Der Wunsch vieler Schwerstkranker und Sterbender, zu Hause betreut zu werden, geht häufig nicht in Erfüllung. 2005 stellte eine Enquetekommission des Bundestags fest, dass es nötig sei, für jeweils 250 000 Einwohner einen Verbund aus Pflegekräften und schmerztherapeutisch geschulten Ärzten zu schaffen.

Die Große Koalition reagierte, indem sie im Sommer 2006 den Anspruch von schwer Kranken und Sterbenden auf spezielle häusliche Palliativversorgung in das Sozialgesetz einführte. Über diese Entscheidung sind Christ- und Sozialdemokraten heute ausgesprochen froh. Denn in der aktuellen Debatte über den Verein Dignitas - die Schweizer haben inzwischen weit mehr als 100 Bundesbürgern, die schwer erkrankt waren, zum ärztlich assistierten Suizid verholfen - betonen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), die Union, aber auch die Kirchen und die Bundesärztekammer, wie falsch das Handeln der Organisation sei. Einige CDU-Politiker und von der CDU geführte Bundesländer streben gar eine Verschärfung des Strafrechts an, die verhindern soll, dass der deutsche Ableger von Dignitas über die Arbeit der Schweizer Gruppe informieren kann. Wie die Union erklärt auch Ministerin Schmidt, dass nicht der assistierte Freitod, sondern allein die Stärkung der Palliativversorgung und der Hospizgruppen der richtige Weg im Umgang mit Schmerzen und Sterben sei.

Entsprechend erleichtert sind SPD wie Union, dass nun ein Gremium des Bundesausschusses der Krankenkassen und der Kassenärzte eine Richtlinie entworfen hat, die den gesetzlichen Anspruch auf Palliativversorgung konkret ausfüllt. Schon am 20. Dezember soll das Gremium den Entwurf billigen. Und wie in Berlin zu erfahren ist, hat das Gesundheitsministerium signalisiert, die Vorlage rasch in Kraft zu setzen. Die Richtlinie sieht vor, dass so genannte Palliative-Care-Teams (PCT) die Versorgung übernehmen. Sie müssen zum Beispiel die Kompetenz eines weitergebildeten Palliativarzts aufweisen, rund um die Uhr für die betreuten Patienten ansprechbar sein und die "Beratung, Anleitung und Begleitung" der Kranken und ihrer Angehörigen "zur palliativen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod" zusichern. Der Entwurf erfüllt also, was Schwarz-Rot im Zuge der Gesundheitsreform anstrebte: eine umfassende und aufwendige Betreuung. Ob sie überall in Deutschland Wirklichkeit wird, ist allerdings eine ganz andere Frage.

Denn die Reform sieht vor, dass nun die Krankenkassen vor Ort Verträge mit den PCT vereinbaren. Dafür gibt es zwar vereinzelt Vorläufer - in Baden-Württemberg entstand schon vor mehr als zehn Jahren die "Brückenpflege", die es Krebskranken erlaubt, zu Hause versorgt und schmerzmedizinisch behandelt zu werden. In anderen Teilen der Republik, vor allem auf dem Land, gibt es jedoch in puncto ambulante Palliativbetreuung große weiße Flecken auf der Landkarte. Dort müssen die Kassen nun mit Hausärzten, palliativ geschulten Medizinern, Pflegediensten und Sozialstationen klären, wie ein Team entsteht. Bis es so weit ist, wird noch einige Zeit vergehen. Denn neben der Frage, wer vor Ort ein PCT bildet, ist in den Verträgen auch zu regeln, ob sie aus den bestehenden Finanzmitteln bezahlt werden oder ob es eine extrabudgetäre Vergütung gibt.

Für einige Zeit, so viel steht fest, bleibt Schwarz-Rot in einer misslichen Lage: So wichtig der Koalition gerade in Abgrenzung zu Dignitas die spezialisierte Versorgung ist, so wenig kann sie dazu beitragen, dass ebenjene Betreuung rasch und überall entsteht."

Auch hier gilt sinngemäß der Ausspruch von Rolf Spinnler (Stgt.Ztg. Laudatio zum 80. Geburtstag von Robert Spaemann, s.o.) "Man kann die Einstellung zur Gegenwart nur aus der Biografie heraus richtig verstehen..." wobei hier die "Biographie einer Zeitung" gemeint ist und ihr Eingebundensein in die opportune Gedankenstruktur heutiger "on dit's".
Mir scheint, als würde Spaemanns Charakteristik seiner Zeit (letzter Satz der Laudatio, ebda) wie urbildhaft prophetisch das beschreiben, was heute (2007) als Zeitgeist herrscht:
"...die sich mit Hilfe des Lustprinzips in jede Richtung manipulieren lassen und deren höchste spirituelle Leistung die Ironie ist."

Die Charakteristik der in der Presse fast schon imperativ vorgetragenen Verhaltens- und Denkmuster ist deutlich - die Beschreibung zum Thema: "Sterbehilfe, Selbstbestimmung, Selbstverantwortung" lautet unverbrämt: nicht möglich!

Selbstbestimmung als Zynismus zu bezeichnen - welch Diktatorische Selbstüberschätzung und grenzenlose Überheblichkeit! Unterstellung statt Wahrung des Menschenrechts?

Es ist beschwerlich, den Willen des Anderen zu ergründen - Reporter und Politiker kennen das wohl eher nicht - besonders, wenn der Mensch am Rand der Schwelle steht, am Übergang zur Tod.
Und gerade hier darf Desinteresse am Anderen nicht zur Bevormundung, zur Beherrschung, zur Knebelung, zur Entrechtung führen!
Achtung: wer entscheidet über "lebenswertes Leben"?
Das hat in diesem Land Geschichte! Soll das jetzt andersgerum ausgehen?
Offenbar schätzen Politiker den Drang zur Selbsttötung bei den Bürgern höher ein, wie den Lebenswillen (Richtlinien zu PCT?) - das lässt tief blicken...

Cui bono? Wer hat etwas davon? Wem nützt es?

"... die Alternative wäre der banale Nihilismus..." (Spaemann) - aus unserer Geschichte kennen wir doch die Folgen des "Lemminge-Bewußtseins"...

Um so mehr: "Jeder ist für sich selbst verantwortlich!"
("Jeder ist seiner Glückes Schmied...)

Noch wichtiger als ein Testament ist eine Patientenverfügung.

Mein sehr ernst gemeinter Rat:

Erheben Sie jetzt das Wort, sichern Sie sich jetzt Ihr Selbstbestimmungsrecht - für den Fall schwersten Leidens, wenn Sie niemand mehr hört.